Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Regensburg hat mit Verfügung vom 27.01.2010 das gegen den 1. Vorstand des EHC Straubing, Dr. Albert Krinner, geführte Ermittlungsverfahren eingestellt. Dieses Ermittlungsverfahren war eingeleitet worden aufgrund einer Strafanzeige. Ermittelt wurde wegen des Strafbestands der Untreue zu Lasten des EHC Straubing. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Regensburg ergab sich kein Anhaltspunkt für ein strafrechtlich relevantes Handeln des 1. Vorsitzenden.